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Zwischen Arbeitgeber-Zuschuss und staatlicher Förderung trennen. VL-Sparen: Die 5 wichtigsten Azubi-Fragen

VL-Sparen: Die 5 wichtigsten Azubi-Fragen

Für Auszubildende ist Sparen nach dem Vermögensbildungsgesetz (VL-Sparen) besonders attraktiv, da sie mit dem Azubi-Gehalt praktisch immer innerhalb der Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung bleiben. Allerdings wirkt diese bereits in den 60er Jahren geschaffene Sparform für junge Leute kompliziert. Die bankenunabhängige AVL Finanzvermittlung erläutert 5 typische Azubi-Fragen rund ums VL-Sparen.

Was ist das Besondere am VL-Sparen?

Ein Auszubildender schließt dabei einen für Vermögenswirksame Leistungen (VL) zugelassenen Sparvertrag ab, etwa einen VL-Fondssparplan oder VL-Bausparvertrag, und teilt das dem Arbeitgeber mit. Der Arbeitgeber, nicht der Auszubildende selbst, überweist nun den Sparbetrag jeden Monat direkt vom Lohn auf das jeweilige VL-Konto. Häufig gibt der Arbeitgeber als eine Art Gehaltserhöhung etwas dazu. Bleibt der Auszubildende innerhalb von Einkommensgrenzen, legt der Staat später noch eine Arbeitnehmer-Sparzulage obendrauf.

Geht VL-Sparen auch ohne Arbeitgeber-Zuschuss?

Mal sind es nur 13, mal sind es 40 Euro monatlich, die Arbeitnehmern in der Regel per Tarifvertrag als Arbeitgeber-Zuschuss zustehen. „Aber selbst wenn der Arbeitgeber gar nichts dazugibt, kann ein VL-Sparvertrag eingerichtet werden, um die staatliche Förderung mitzunehmen“, sagt AVL-Chef Uwe Lange. Bei einem VL-Fondssparplan sind das immerhin 20 Prozent des Sparbetrages, maximal 80 Euro im Jahr.

Entfällt die Förderung später bei höherem Gehalt?

Die jährlichen Einkommensgrenzen gelten nur für die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat, nicht für den Arbeitgeber-Zuschuss. Sie liegen derzeit bei: 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen beim VL-Fondssparplan, 17.900 Euro beim Bausparen. Bei Verheirateten verdoppeln sich die Beträge. Gerät der Ex-Azubi eines Tages über die Einkommensgrenzen, verliert er für die Zukunft den Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage - für die Vergangenheit bleibt sie erhalten.

Kann der Arbeitgeber das Geld zurückfordern?

Ein VL-Sparvertrag muss generell über sieben Jahre laufen, erst dann darf über das Geld verfügt werden. Aber: Das gilt wiederum nur für die Arbeitnehmer-Sparzulage - sie geht tatsächlich bei vorzeitiger Verfügung verloren. Ausnahmen gelten z.B. bei Heirat oder Arbeitslosigkeit. Gegenüber dem Arbeitgeber ist der VL-Sparer jedoch nicht an die Sperrfristen gebunden. Wenn er zum Beispiel schon nach drei Jahren den VL-Sparvertrag auflösen möchte, kann er das tun. Rückforderungen des Betriebes sind nicht möglich.

Was passiert nach der 7-Jahres-Frist?

Mit VL kann langfristig gespart werden, keineswegs muss das Konto nach sieben Jahren abgeräumt werden. Beispiel Fondssparpläne: Soll über sieben Jahre hinaus gespart werden, muss zwar für die Verlängerung eine neue „Fondsposition“ im Depot eröffnet werden, „Der Aufwand für den Sparer ist aber praktisch gleich null“, so AVL-Chef Uwe Lange. Die bereits erworbenen Fondsanteile werden zu einem ganz normalen Depot-Posten, die Weiteren wandern in einen neuen Depot-Posten mit Sperrvermerk für die Arbeitnehmer-Sparzulage.

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