MIG Fonds 17

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Kurzbeschreibung

Vorschaubild MIG Fonds 17

Die Anteile an der MIG GmbH & Co. Fonds 17 geschlossene Investment-KG sind für Anleger bestimmt, die eine unternehmerische Beteiligung an einem Venture-Capital-Fonds eingehen möchten. Die MIG Fonds übernehmen für ihre Anleger die Auswahl und Betreuung der Beteiligungen. Sie bieten Ihnen damit die Möglichkeit, in einen aktiv gemanagten Venture Capital Fonds mit mehreren Beteiligungsunternehmen zu investieren. Der MIG Fonds 17 verwendet das für Investitionen zur Verfügung stehende Anlegerkapital dafür, Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen, bei denen es sich im Regelfall um Kapitalgesellschaften handelt, zu erwerben. Zielunternehmen sind junge, innovative Unternehmen, die die Investitionen der Fondsgesellschaft zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung, zur Markteinführung ihrer Produkte oder zu deren Vertrieb benötigen.
 

Beteiligungsobjekt

Die Fondsgesellschaft verwendet ihr Gesellschaftskapital nach Abzug der Kosten dafür, Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB). Das Gesellschaftskapital wird somit dafür eingesetzt, Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften, Kommanditanteile sowie atypisch stille Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern.

Einzahlung / Auszahlung / Verkauf

Einzahlung: Die Anleger der Anteilsklasse 1 sind verpflichtet, ihre Einlageverpflichtung zuzüglich Agio innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach Annahme der jeweiligen Beitrittserklärung zur Gesellschaft zu erfüllen. Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 5.000 und muss im Falle eines höheren Betrags ganzzahlig durch EUR 100,00 teilbar sein. Die Anleger der Anteilsklasse 2 sind verpflichtet, ihre Einlageverpflichtung zuzüglich Agio in sechs gleich hohen Teilzahlungen („Capital Call“) zu erfüllen. Jeder Capital Call beträgt mindestens EUR 3.000,00 zuzüglich anteiligem Agio und muss im Falle eines höheren Betrags durch ganzzahlig EUR 600,00 teilbar sein. Die Mindesteinlageverpflichtung bei Anteilen der Anteilsklasse 2 beträgt EUR 18.000,00. Die Capital Calls sind wie folgt zur Zahlung fällig: der 1. Capital Call innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach Annahme der Beitrittserklärung zur Gesellschaft. ? der 2. Capital Call am 30.06.2023 ? der 3. Capital Call am 30.06.2024 ? der 4. Capital Call am 30.06.2025 ? der 5. Capital Call am 30.06.2026 ? der 6. Capital Call am 30.06.2027. Auszahlung: Angaben zur Häufigkeit von Ausschüttungen können nicht gemacht werden. Die Gesellschaft schüttet Jahresüberschüsse in einzelnen Geschäftsjahren oder Liquiditätsüberschüsse, insbesondere in Folge von Erlösen aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, jedoch grundsätzlich aus, soweit sie nicht nach Auffassung der Geschäftsführung und der KVG als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte oder zur Durchführung von Nachinvestitionen in Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft benötigt werden. Verkauf: Die Fondsgesellschaft wird nach Auflösung am 31.12.2035 grundsätzlich durch die Komplementärin abgewickelt („liquidiert“). Der verbleibende Liquidationserlös wird schließlich an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Vermögensbeteiligung ausbezahlt.
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