Glossar - Begriffe rund um AVL und die Finanzbranche

KAGB

Das KAGB steht für "Kapitalanlagegesetzbuch" und ist ein deutsches Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Investmentvermögen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und andere kapitalmarktorientierte Finanzinstrumente regelt. Es trat am 22. Juli 2013 in Kraft und löste das bisherige Kapitalanlagegesellschaftengesetz (KAGG) ab.

Das KAGB wurde im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) eingeführt. Es regelt die Gründung, die Zulassung und den Betrieb von Kapitalverwaltungsgesellschaften, die Verwaltung von Investmentvermögen sowie die Rechte und Pflichten der Anleger. Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) enthält Vorschriften zur Eigenkapitalausstattung von Kapitalverwaltungsgesellschaften, zur Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zur Anlagepolitik und Anlagestrategie von Investmentvermögen, zur Verwahrung des Fondsvermögens, zur Transparenz und Berichterstattung sowie zur Information und zum Schutz der Anleger.

Das KAGB ist ein wichtiges Regelwerk für die Investmentbranche in Deutschland und stellt die Einhaltung von Standards und den Anlegerschutz sicher. Es wird regelmäßig aktualisiert, um den sich ändernden Anforderungen des Marktes gerecht zu werden.

Synonyme: Kapitalanlagegesetzbuch

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