Glossar - Begriffe rund um AVL und die Finanzbranche

Nichtveranlagungsbescheinigung

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist ein Dokument, das bescheinigt, dass eine natürliche Person im laufenden Jahr oder in einem bestimmten Zeitraum keine Einkommensteuer zahlen muss, weil sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese Voraussetzungen können sein, dass das Einkommen der Person unter dem Steuerfreibetrag liegt oder dass bestimmte Einkommensarten steuerfrei sind.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und gilt in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren, sofern sich die steuerlichen Verhältnisse, die zur Erteilung der Nichtveranlagungsbescheinigung geführt haben, in diesem Zeitraum nicht ändern.  Eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die einer Bank vorgelegt wird, bewirkt, dass keine Kapitalertragsteuer einbehalten wird.

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