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Mehr Förderung für Vermögenswirksame Leistungen

Die Arbeitnehmersparzulage für Vermögenswirksame Leistungen steigt 2009 von 18 auf 20 Prozent. Gleichzeitig erhöhen sich die Einkommensgrenzen von bislang 17 900 bzw. 35 000 Euro auf 20 000 Euro (Single) bzw. 40 000 Euro (Ehepaar). Die neue Förderung gibt es aber nur für das so genannte Beteiligungssparen, also die Anlage in Investmentfonds, Belegschaftsaktien oder andere Unternehmensbeteiligungen. Werden die VL-Leistungen, die in vielen Branchen zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, in einem Bausparvertrag gesteckt, bleibt alles beim Alten.

So fördert der Staat die Vermögensbildung - Arbeitnehmer-Sparzulage für Aktienfonds, Beteiligungen

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