Mitteilungen

Rürup-Rente - höherer Fördersatz ab 2015

Eine abgeschlossene Basisrente, oder auch Rürup-Rente genannt, zahlt sich im Jahr 2015 so richtig aus. Der Anleger profitiert von einem höheren Fördersatz.

Während die Förderhöchstgrenze bei ledigen Vorsorgern auf 24.000 Euro steigt, erhöht sich die Grenze bei Ehe- oder Lebenspartnern auf 48.000 Euro. Somit kann ein lediger Selbstständiger z.B. zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zu 19.200 Euro (entspricht 80% von 24.000 Euro) als Sonderausgaben absetzen. Ehe- oder Lebenspartner können demnach bis zu 38.400 Euro absetzen.

Zur Rürup-Rente (Basis-Rente)

 

 

{"page_type":"other"}