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comdirect - Aussetzung Entgelt Sparplanausführung

Das am 01.04.2021 eingeführte Entgelt für die Sparplanausführung ohne Kaufaufschlag wird zunächst ausgesetzt.

Am 27. April 2021 hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Veränderungsmechanismus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Kreditinstituts befasst und das bisherige Vorgehen für unzulässig erklärt.

Bislang galt eine vom Institut angebotene AGB-Änderung als vom Kunden angenommen, wenn er dieser nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach dessen Unterrichtung widersprach. Der Bundesgerichtshof hat dieses Vorgehen am 27. April nun als unzulässig bewertet. Die Entscheidungsgründe des Urteils werden nach der beim Bundesgerichtshof geübten Praxis erst einige Zeit nach der Verkündung des Urteils veröffentlicht.

comdirect wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und im Anschluss eine Bewertung vornehmen. Vor diesem Hintergrund haben wir die für den 01.05.2021 geplanten Umsetzungen des neuen Kontomodells sowie das am 01.04.2021 eingeführte Entgelt für die Sparplanausführung ohne Kaufaufschlag zunächst ausgesetzt.

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