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Vermeiden Sie die Abgeltungsteuer mit Riester-Fondssparplänen

Riester-Fondssparpläne gewinnen an Attraktivität gegenüber privaten Fonds. Hintergrund: Langfristig orientierte Anleger können damit der Abgeltungsteuer entrinnen, die ab 2009 die Erträge privater Fondssparpläne schmälert. Wer einen Riestervertrag besitzt oder abschließt, welcher die Möglichkeit bietet, mehr als den geförderten Höchstbeitrag einzuzahlen, profitiert von der günstigen Besteuerung auf zusätzlich eingezahlte Beträge in einen Riester-Fondssparplan.

Möglich wäre hier beispielsweise eine jährliche Einzahlung von 2.100 Euro. Staatlich subventioniert werden im Jahr 2007 max. 1.575 Euro abzüglich der staatlichen Zulagen. Die überzahlten 525 Euro werden analog der Lebenspolicen (Lebensversicherung) besteuert. Für sie fällt keine Abgeltungsteuer an, wenn das Geld mindestens 12 Jahre investiert bleibt und erst mit 60 Jahren oder später abgerufen wird. Dann ist im Fall der Kapitalauszahlung – wie bei Lebenspolicen (Lebensversicherung) nur der halbe Ertrag zum persönlichen Steuersatzeinkommensteuerpflichtig.

Zusätzlich profitiert der Riester-Sparer durch das Riester-Konzept, welches vorsieht, dass alle eingezahlten Beträge in einen Riester-Fondssparplan, auch die zusätzlich geleisteten Einzahlungen garantiert bei Rentenbeginn zur Verfügung stehen (Beitragszusage).

Alle Kosten, die durch Ausgabeaufschläge entstehen, fließen beim vollen Direktrabatt zusätzlich direkt ins Produkt. Ausgabeaufschläge oder Abschlusskosten, welche per Überweisung auf das Depotkonto des Kunden zurückerstattet werden, können wieder direkt ins Produkt investiert werden.

Die meist vollständige Rückerstattung der Ausgabeaufschläge und Abschlusskosten durch AVL verhilft Ihrem Riester-Fondssparplan somitzu einem zusätzlichen Performanceschub.

 

 

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