Im neuen Weihnachts-Newsletter der ebase wurde uns übermittelt, dass Kinderdepots zukünftig nicht mehr vom Depotentgelt befreit sind. Diese Regelung betrifft nur Neudepots!
Für Depots die vor dem 16.01.2006 eingerichtet werden (Posteingang bei AVL spätestens am 13.01.2006), gilt diese Bestimmung nicht. Wer diese Gebühr für seine Kinder sparen will, sollte folgendes beachten:
- Alle Depots, die bis zum 13. Januar 2006 (Datum des Posteingangsstempels bei der AVL) abgeschlossen sind, werden von dieser Änderung nicht betroffen sein und somit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Anlegers von der Depotgebühr befreit bleiben.
- Ohne Geburtsurkunde bzw. Ausweiskopie des Kindes und der Legitimation der beiden Elternteile ist eine Eröffnung nicht möglich. Sollten Sie bereits Kunde bei AVL sein, reicht eine Ausweiskopie (beidseitig) aus.
- Erster Depotinhaber ist immer Das Kind!
- Bei zweiten Depotinhaber immer ein Elternteil eintragen!
- Auf Seite 3 wo beider Elternteile unterschreiben müssen, werden im unteren Bereich der Seite 3 die Angaben vom zweiten Elternteit eingetragen!
- Achtung! Depoteröffnung nur möglich, wenn beide gesetzlichen Vertreter (Eltern) den Depoteröffnungsantrag auf Seite 3 unterschrieben haben!!!
Ihr Vorteil über AVL
Fondssparplan von 50,- Euro ist auf zwei Fonds aufteilbar!!