DFI Wohnen 2

immobilien

Unverbindliches Rabattangebot

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Kurzbeschreibung

Vorschaubild DFI Wohnen 2

Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die an einer langfristigen, unternehmerischen Anlage in Immobilien Interesse haben. Der Anleger beteiligt sich mittelbar als Treugeberkommanditist an der Fondsgesellschaft. Nach den Regelungen des Treuhandvertrages ist der Treugeberkommanditist berechtigt, diesen Vertrag nach den hier festgelegten Kündigungsgründen zu kündigen und sich anschließend unmittelbar selbst als Kommanditist der Gesellschaft in das Handelsregister eintragen zu lassen.

Herausragende Merkmale

Nach Einschätzung der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) zählt der deutsche Markt fürWohnimmobilien zu einer der derzeit attraktivsten Investitionsmöglichkeiten. Grund hierfür ist unter anderem, dass Sachwerte in Formvon Immobilien insbesondere in konjunkturell unsicheren Zeiten einen vergleichsweise hohen Werterhalt sicherstellen. Dies beruht unter anderem darauf, dass der Bedarf anWohnungen seit Jahren nicht durch Neubauten abgedeckt werden kann und sich das auch in den nächsten Jahren nicht ändern dürfte. Damit wird die Nachfrage nach Bestandsimmobilien und Wohnungen weiter hoch bleiben.

Einzahlung / Auszahlung / Verkauf

Einzahlung: 30% der Einlage zzgl. 5% Ausgabeaufschlag innerhalb 10 Tagen nach Annahme der Beitrittserklärung, 30% plangemäß spätestens vier Monate nach Annahme der Beitrittserklärung, 40% nach Aufforderung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Auszahlung: Die verfügbare Liquidität der Gesellschaft soll an die Anleger ausgezahlt werden, soweit sie nicht nach Auffassung der AIF-KVG der Gesellschaft als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Gesellschaft bzw. zur Erfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten oder zur Substanzerhaltung bei der Gesellschaft benötigt wird. Die Auszahlungen erfolgen jeweils zum 31.03., 31.07. und 30.11. eines jeden Jahres. Verkauf: Die Laufzeit der Fondsgesellschaft ist bis zum 31.12.2033 befristet. Mit dem Ende der Fondslaufzeit wird die Fondsgesellschaft aufgelöst und liquidiert. Aus dem nach der Berichtigung der Schulden übrigbleibenden Gesellschaftsvermögen sind zunächst die noch nicht zurückbezahlten Einlagen der Kommanditisten (Kapitalkonten I und II) zurückzuerstatten.
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