Habona Deutsche Nahversorgungsimmobilien Fonds 08

immobilien

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Kurzbeschreibung

Vorschaubild Habona Deutsche Nahversorgungsimmobilien Fonds 08

Das Angebot der Beteiligung an dem Publikums-AIF richtet sich an natürliche deutsche Personen, die das Ziel der Vermögensbildung bzw. Vermögensoptimierung verfolgen und langfristig investieren wollen. Der Publikums-AIF ist nicht als alleinige Altersvorsorge, sondern höchstens zur Beimischung geeignet. Die Anleger des AIF „Habona Deutsche Nahversorgungsimmobilien Fonds 08“ beteiligen sich(direkt oder indirekt über die Treuhandkommanditistin) an einer Kommanditgesellschaft, die deutschem Recht unterliegt.

Einzahlung / Auszahlung / Verkauf

Einzahlung: Zahlung des Anlagebetrages zuzüglich eines Agios von bis zu 5% hierauf bis spätestens 14 Tage nach Eingang der schriftlichen Mitteilung der Treuhandkommanditistin über die Annahme des Beitrittsangebots. Auszahlung: Die Erträge des Publikums-AIFs werden grundsätzlich ausgeschüttet, wenn dieser ausschüttungsfähige Liquiditätszuflüsse aus den Immobilienobjekten erwirtschaftet hat. Es ist geplant halbjährlich Auszahlungen aus der verfügbaren Liquidität des AIF an die Anleger zu leisten, erstmal zum 31. Dezember 2024. Verkauf: Die Fondsgesellschaft wurde für die Dauer von ihrer Gründung bis sechs Jahre nach Fondsschließung, längstens bis zum 30. Juni 2031, gegründet. Sie tritt ohne weitere Beschlussfassung in Liquidation, wenn sie durch Zeitablauf endet. Bei Auflösung der Gesellschaft werden in einem ersten Schritt unter Aufdeckung der stillen Lasten die Fremdverbindlichkeiten der Gesellschaft beglichen. Das verbleibende Vermögen, einschließlich der stillen Reserven, wird entsprechend dem für die Gewinnverteilung festgelegten Schlüssel und Rang unter den Gesellschaftern verteilt.
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