HEP Opportunity II (2.Tranche)

energie

Unverbindliches Rabattangebot

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Kurzbeschreibung

Bei dem vorliegenden Angebot zum Abschluss eines Nachrangdarlehens mit der HEP Opportunity II GmbH handelt es sich um ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt (einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre bzw. Zahlungs-vorbehalt). Nachrangdarlehen sind Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Die Darlehensnehmerin beabsichtigt, von Darlehensgebern über Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre („Nachrangdarlehen“) Kapital für den unmittelbaren oder über Objektgesellschaften mittelbaren Erwerb von in der Entwicklung befindenden Photovoltaikanlagen und/oder Photovoltaik-Projekten/-Projektrechten in Europa und Nordamerika („PV-Projekte“) aufzunehmen.

Einzahlung / Auszahlung / Verkauf

Einzahlung: Der Darlehensgeber wird das Nachrangdarlehen innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Auszahlungsmitteilung durch die Darlehensnehmerin („Auszahlungsdatum“) auf die angegebene Bankverbindung der Darlehensnehmerin auszahlen. Auszahlung: Das Nachrangdarlehen ist vom Auszahlungsdatum an (einschließlich) bis zum Laufzeitende bzw. bis zur vorzeitigen Rückzahlung mit einem festen Zinssatz in Höhe von 8 % p.a. auf das ausgezahlte und noch nicht zurückgezahlte Nachrangdarlehen verzinst. Rückzahlung: Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt mit der Beendigung des Nachrangdarlehens in einer Summe auf das angegebene Konto des Darlehensgebers. Das Nachrangdarlehen hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.
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