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Vermögenswirksame Leistungen - Geplante Erhöhung der Förderung wird von der Regierung verworfen

Ursprünglich sah der Referentenentwurf für das Zukunftssicherungsgesetz eine Verdreifachung des Höchstbetrages für geförderte Vermögenswirksame Leistungen (VL) vor. In der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung ist diese geplante Erhöhung jedoch nicht mehr enthalten.

Der Referentenentwurf hatte bei den Sparern Hoffnungen geweckt, die nun enttäuscht wurden. Am 16. August verabschiedete das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes, der zahlreiche Vorschläge für Änderungen im Steuer-, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht enthält, um den Finanzstandort Deutschland attraktiver zu machen. Der ursprüngliche Artikel 29 "Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes", der die Anpassung des Höchstbetrages der geförderten Vermögenswirksamen Leistungen (VL) von 400 Euro auf 1.200 Euro vorsah, ist im aktuellen Entwurf allerdings nicht mehr enthalten.

Die Entscheidung wurde vom deutschen Fondsverband BVI in seiner ersten Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisiert, da sie nicht den Erwartungen vieler Sparer entspricht. Zuvor waren bereits steuerliche Freibeträge für Aktien und Aktienfonds gestrichen worden, was die Gelegenheit verpasst, Kleinanlegern eine stärkere Beteiligung an renditestarken Anlageformen zu ermöglichen.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Alle Angaben ohne Gewähr.

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